Altgeräte

Information zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

 

Seit dem 24. Juli 2016 gelten die Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Ziel ist es, die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen, Ressourcen zu schonen und die Gesundheit zu schützen. Verbraucher sind verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.

Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten

Alle Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.

muelleimer

Pflicht zur Trennung von Batterien und Akkumulatoren

Der Verbraucher hat die Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

 

Möglichkeiten der Rückgabe

1:1 Rücknahme

Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts kann ein gleichartiges Altgerät kostenlos an uns zurückgeben werden (Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt).

0:1 Rücknahme

Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm können auch ohne Neukauf kostenlos bei uns abgeben werden.

Alternativ können die Geräte bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben werden.

Löschung personenbezogener Daten

Bevor Sie ein Altgerät zurückgeben, löschen Sie bitte alle persönlichen Daten. Wir übernehmen keine Haftung für Daten, die sich noch auf dem Gerät befinden.

Verunreinigung und Gefahrstoffe

Geht vom zurückzugebenden Altgerät eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen aus, müssen wir die Annahme verweigern (z.B. brennbare oder äzende Flüssigkeiten, Asbest)

Batterien

Hinweise nach dem Batteriegesetz (BattG)

Nach dem Batteriegesetz (BattG) dürfen Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde abgegeben werden. Außerdem können alte Batterien und Akkus überall dort abgegeben werden, wo diese auch verkauft werden. Selbstverständlich können Sie die Batterien und Akkus auch nach Gebrauch bei uns im Laden abgeben. Entsprechende Sammelbehältnisse finden Sie im Kassenbereich in unserem Laden in Michelfeld.

Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, was bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das jeweilige Schwermetall angegeben:

batteriegesetz_muelleimer_Cd   batteriegesetz_muelleimer_Hg  batteriegesetz_muelleimer_Pb

1 Cd = Batterie enthält Cadmium
2 Hg = Batterie enthält Quecksilber
3 Pb = Batterie enthält Blei

 

Großbatterien, wie z.B. Autobatterien, Batterien aus Solaranlagen oder industrielle Batterien, können wir leider nicht annehmen. Für die fachgerechte Entsorgung solcher Großbatterien sind spezialisierte Sammelstellen oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen zuständig.

Altöl
Hinweise gemäß Altölverordnung (AltölV)

Als Vertreiber von Motoren- und Getriebeölen sind wir gemäß der Altölverordnung (AltölV) verpflichtet, folgende gebrauchte Öle (und Ölfilter) kostenlos zurückzunehmen:

Verbrennungsmotorenöle

Getriebeöle

Ölfilter

und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Altöl bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern vor Ort abzugeben. Alternativ können Sie die vorgenannten Artikel in der bei uns gekauften Menge unentgeltlich während der Öffnungszeiten abgeben.