Allgemeine Geschäftsbedingungen der HANSELMANN GmbH

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthalten rechtliche Informationen über die Rechte von Kunden bei Vertragsabschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr über den B2B-Onlineshop der HANSELMANN GmbH.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für den Verkauf und die Lieferung sämtlicher Waren der HANSELMANN GmbH (nachfolgend: „Verkäufer“) an den Kunden.

1.2. Das Warensortiment des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Institutionen. Verbraucher im Sinne §13 BGB, d.h. Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sind von einem Einkauf in dem B2B-Onlineshop ausgeschlossen.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis seiner abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung maßgebend.

2. Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr, Zustandekommen des Vertrags

2.1. Anbieter des B2B-Onlineshops und Vertragspartner für alle Vertragsabschlüsse ist:

HANSELMANN GmbH

Werkzeuge und Schrauben

In der Kerz 14

74545 Michelfeld

Tel.: +49 791-95 112-0

E-Mail: info[@]hanselmann-gmbh.de

Handelsregister: HRB 570959

Registergericht: Schwäbisch Hall

Umsatzsteuer-ID:  DE154731463

Vertretungsberechtigte Geschäftsführung:

Rolf Hanselmann

Timo Hanselmann

 

2.2. Die Präsentation von Waren im B2B-Onlineshop, auf der Webseite, in Katalogen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots seitens der Kunden dar.

2.3. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Waren sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Kunden hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar.

2.4. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers.

2.5. Konstruktions- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit es sich um branchenübliche Abweichungen handelt oder soweit die Abweichungen innerhalb der DIN-Toleranzen liegen oder soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Kunden zumutbar sind. Entsprechendes gilt für die Wahl des Werkstoffes, die Spezifikation und die Bauart.

2.6. Die Abgabe eines bindenden Angebots erfolgt durch den Kunden, indem er eine Bestellung vor Ort, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über den B2B-Onlineshop abgibt.

Sofern der Kunde die Bestellung über den B2B-Onlineshop vornimmt, erfolgt der Bestellvorgang wie folgt:

  • Auswahl der gewünschten Artikel aus dem Warensortiment, Angabe der Artikelmenge und Einlegen in den virtuellen Warenkorb.
  • Im Warenkorb besteht die Möglichkeit der Ansicht und Prüfung der im Warenkorb befindlichen Waren (z.B. Artikelbezeichnung, Artikelmenge, ggf. Maße). Eine Anpassung der Menge oder Löschung der Position ist im Warenkorb ebenfalls möglich. Mit Anklicken des Buttons „zur Kasse“ gelangt der Kunde zur Eingabe seiner Kundendaten.
  • Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, die Versandinformationen, wie Name, Rechnungsadresse, Lieferadresse oder Abholung vor Ort sowie die Zahlungsart zu wählen.
  • Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Verkäufer schickt dem Kunden unverzüglich eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu. Diese automatische Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei dem Verkäufer eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit einer gesonderten Auftragsbestätigung durch den Verkäufer oder durch Lieferung der Waren zustande.

2.7. Über den B2B-Onlineshop werden lediglich Bestellungen für Lieferungen nach Deutschland  akzeptiert. Bestellungen, die in ein anderes Land geliefert werden sollen, sind über andere Kommunikationsmittel zu tätigen.

2.8. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 

2.9. Der Verkäufer speichert den Vertragstext. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss auf der Webseite des Verkäufers im Kundenbereich abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. 

3. Lieferfrist und Lieferverzug

3.1. Die Vereinbarung von Lieferfristen und Lieferterminen bedarf der Textform. Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von dem Verkäufer als verbindlich bezeichnet sind.

3.2. Der Lauf einer Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, nicht jedoch vor der vollständigen Erfüllung der für die Leistungserbringung durch den Verkäufer erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden sowie dem Eingang einer etwaig vereinbarten Vorauszahlung.

3.3. Vereinbarte Lieferfristen oder Liefertermine sind eingehalten, wenn der Verkäufer bis zu ihrem Ablauf die Ware am vereinbarten Lieferort zur Verfügung stellt bzw. bei einem Versendungskauf an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergibt.

3.4. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen bzw. Lieferterminen auf höhere Gewalt zurückzuführen, kann der Verkäufer die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit verlängern, ohne dass der Verkäufer hierdurch in Verzug gerät. Als Ereignis höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre des Verkäufers liegen, insbesondere Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer), Seuchen (einschließlich Pandemien und Epidemien) sowie Krieg oder kriegsähnliche Zustände. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren. Im Falle einer Behinderung von mehr als 90 Tagen ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; im Falle des Rücktritts wird eine etwaig gezahlte Vorauszahlung von dem Verkäufer unverzüglich zurückerstattet.

3.5. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer ein entsprechendes kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat. Wird die Ware aus diesen Gründen nicht verfügbar, informiert der Verkäufer den Kunden unverzüglich. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

3.6. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

4. Lieferort, Gefahrübergang und Annahmeverzug

4.1. Mangels abweichender Vereinbarungen erfolgt die Lieferung der Ware „ab Werk“ bzw. „EXW“ nach Maßgabe der Incoterms® 2020. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (nachfolgend: „Versendungskauf“). Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.

4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware am Lieferort gemäß Ziffer 4.1. zur Verfügung stellt oder bei einem Versendungskauf an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur) übergibt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug gerät.

4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, den daraus entstehenden Schaden wie folgt ersetzt zu verlangen: pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises der gelieferten Waren, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der gelieferten Waren. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Parteien vorbehalten.

5. Informationspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist bei der Kundenregistrierung (Kontoeröffnung) verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung, so ist der Kunde verpflichtet dem Verkäufer diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Informationen oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann der Verkäufer, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.

5.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander zurückkommt oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

5.3. Zur Bestellung von Waren über den Onlineshop hanselmann-gmbh.shop, muss der Kunde seine für die Ausführung der Bestellung notwendigen Daten angeben. Er erhält ein Passwort und ein Benutzerkennwort. Sind Benutzerkennwort und Passwort einmal vergeben, bedarf es für die weiteren Käufe keiner weiteren Registrierung, wohl aber einer Anmeldung. Die Waren oder Dienstleistungen werden dann unter der vom Kunden bei seiner Registrierung angegebenen Anschrift erbracht. Benutzerkennwort und Passwort ermöglichen dem Kunden seine Konditionen und die Verfügbarkeit der bestellten Produkte einzusehen. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennwort und Passwort sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und Dritte keine Kenntnis davon erlangen können. Bei Verlust des Passwortes ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Das kann auch per E-Mail geschehen. Der Verkäufer wird den Zugang des Kunden zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren. Die Aufhebung der Sperre ist erst nach schriftlichem Antrag des Kunden beim Verkäufer möglich. Die mögliche Neuregistrierung des Kunden bleibt davon unberührt. Hat ein Dritter aufgrund nachlässiger Behandlung des Passwortes Kenntnis vom Benutzerkennwort und/oder Passwort des Kunden erhalten, so haftet der Kunde für die unter diesem Benutzerkennwort und Passwort getätigten Bestellungen bis zum Zeitpunkt des Einganges der Verlustmeldung in voller Höhe.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnung

6.1. Es gilt der vereinbarte Preis in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.2. Bei einem Versendungskauf trägt der Kunde die Verpackungskosten sowie die Kosten des Transports und einer etwaig gewünschten Transportversicherung. Etwaige Mehr- und/oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

6.3. Bei Bestellungen über den B2B-Onlineshop werden dem Kunden der Preis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ggf. anfallende Verpackungs- und Lieferkosten in der Bestellmaske vor Vertragsabschluss angezeigt.

6.4. Die Zahlung erfolgt über eine der im Kundenkonto hinterlegten Zahlungsarten. Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Vertragsabschluss angezeigt.

6.5. Der zu zahlende Gesamtpreis wird sofort mit Vertragsabschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hat der Kunde die Zahlungsart Rechnung gewählt, beträgt die Zahlungsfrist mangels abweichender Vereinbarung 15 Tage ab Erhalt der Rechnung. Skonto- und sonstige abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Regelung zwischen den Parteien.

6.6. Bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

6.7. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten oder vor Annahme der Bestellung eine Bonitätsprüfung durchzuführen, wenn hierfür ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO vorliegt, etwa wenn der Verkäufer in Vorleistung geht.

6.8. Ferner behält sich der Verkäufer vor, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Käufer gefährdet wird.

6.9. Mit Abgabe des Angebots stimmt der Kunde einer elektronischen Rechnungsübermittlung durch den Verkäufer zu. Ein Anspruch auf eine Rechnung in Papierform besteht nicht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Waren erfolgen.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt dem Verkäufer schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit seinen Versicherer unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an den Verkäufer zu leisten. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Der Kunde hat den Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.5. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 7.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

7.6. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß der nachfolgenden Regelung unter b. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in 7.2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 7.3. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

7.7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

7.8. Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, die einen Eigentumsvorbehalt entsprechend der Regelung in dieser Ziffer 7. nicht vorsehen, räumt der Kunde dem Verkäufer ein entsprechendes Sicherungsmittel ein. Der Kunde wird alles Erforderliche tun, um dem Verkäufer ein solches Sicherungsmittel zur Verfügung zu stellen.

8. Mängelansprüche des Kunden

8.1. Soweit der Kunde Kaufmann ist und die Voraussetzungen eines beiderseitigen Handelsgeschäfts vorliegen, setzen seine Mängelrechte voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. Bei Mängeln der Ware ist der Verkäufer berechtigt zu wählen, ob eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt.

8.3. Bei Sachmängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser AGB zu. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei einer unerheblichen Pflichtverletzung ausgeschlossen.

Kein Sachmangel liegt vor, soweit Abweichungen innerhalb ausdrücklich vereinbarter Beschaffenheitstoleranzen liegen oder auf gewöhnlichem, vertragsgemäßem Verschleiß beruhen. Schäden, die erst nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verwendung entstehen, begründen keine Mängelrechte, soweit sie nicht auf einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangel beruhen.

8.4. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Mängel, die darauf beruhen,

  • dass an der gelieferten Ware von fremder Seite oder durch Einbau von fremder Herkunft Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von dem Verkäufer ausdrücklich beauftragt wurde;
  • dass der Kunde die Beseitigung eines Mangels durch fachlich nicht versierte Dritte durchführen lässt.

8.5. Erfolgt eine Mangelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunde nicht erkennbar.

8.6. Die Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a und 445b BGB sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Ausschluss gilt nicht, soweit der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 Abs. 2 BGB ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 478 BGB vorliegen. In diesen Fällen bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a, 445b und 478 BGB unberührt.

Zwingende gesetzliche Ansprüche sowie Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben ebenfalls unberührt.

9. Verjährung von Mängelansprüchen

9.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

9.2. Die Verjährungsverkürzung gemäß Ziffer 9.1 gilt nicht:

a) für Ansprüche wegen Mängeln an Bauwerken sowie an Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB);

b) für Ansprüche wegen dinglicher Rechte Dritter im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB;

c) für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie;

d) für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

e) für Ansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz;

f) für gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a, 445b und 478 BGB, soweit deren Einschränkung gesetzlich unzulässig ist.

9.3. Für die in Ziffer 9.2 genannten Ansprüche gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.4. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 10 dieser AGB. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.5. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.

10. Haftungsbeschränkung für Schadens- und Aufwendungsersatz

Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle des Kunden gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche folgende Regelungen:

10.1. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Verkäufers auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

10.2. Die Haftungsbeschränkungen unter dieser Ziffer gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in keinem Falle für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; in diesem Falle haftet der Verkäufer unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

11.1. Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

11.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. Schutzrechte

12.1. Erfolgt eine Lieferung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so hat der Kunde den Verkäufer von Ansprüchen des Dritten aufgrund der Verletzung seiner Schutzrechte (einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung) freizustellen.

13. Rücknahme

13.1. Ein vertragliches Rückgaberecht für mangelfreie Ware besteht nicht. Der Verkäufer kann einer Rücknahme mangelfreier Ware im Einzelfall freiwillig zustimmen.

13.2. Bei einer freiwillig vereinbarten Rücknahme von Lagerware wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 10,00 EUR netto, berechnet.

13.3. Bei Kommissionsware können zusätzlich die tatsächlich anfallenden Rücknahmekosten des Vorlieferanten berechnet werden, sofern diese dem Kunden vor Zustimmung zur Rücknahme mitgeteilt wurden.

13.4. Die Rücknahme setzt eine vorherige Zustimmung des Verkäufers voraus.

13.5. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. Für berechtigte Mängelansprüche werden keine Rücknahme- oder Bearbeitungsgebühren erhoben.

14. Rücknahme von Altgeräten und Verpackungen

14.1. Sofern der Verkäufer zur Rücknahme von Altgeräten nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet ist und der Kunde von einer bestehenden Rückgabemöglichkeit Gebrauch macht, trägt der Kunde die Kosten der Entsorgung. Eine Entsorgung von Elektrogeräten durch den Kunden darf nicht über die kommunale Abfalltonne erfolgen. Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu entfernen.

14.2. Sofern der Verkäufer zur Rücknahme von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet ist und der Kunde von einer bestehenden Rückgabemöglichkeit Gebrauch macht, trägt der Kunde die Kosten des Rücktransports der Verpackung.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden

15.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

16.1. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch internationaler Gerichtsstand - für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

16.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

(Stand: September 2026)